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Dank KI schneller und sicherer

EMU: Embargo-Unterstützung durch KI

Die Zahl der Embargo-Verdachtsfälle steigt seit Jahren stark an. Gleichzeitig wachsen die regulatorischen Anforderungen an die Prüfung und Dokumentation der getroffenen Entscheidungen, ob ein Verdachtsfall bestätigt oder widerlegt wird.

 

Mit der Neuerung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) müssen Verdachtsfälle mit sofortiger Wirkung allumfänglich von jeglicher Versorgung von Zahlungsmitteln ausgeschlossen werden. Die Konten und Karten der auffällig gewordenen Personen, Firmen und Organisationen (Entitäten) werden somit gesperrt

Nach der manuellen Prüfung der Auffälligkeiten können die allermeisten Verdachtsfälle widerlegt werden, sodass die Sperren der Konten und Karten können zurückgenommen werden können. Mithilfe einer von der Finanz Informatik (FI) entwickelten KI-Komponente innerhalb der Embargo-Anwendung sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Instituten entlastet werden und die auffällig gewordenen Kundinnen und Kunden gar nicht erst gesperrt werden. EMU (Embargo Unterstützung durch KI) ist diese Komponente, die mit dem OSPlus-Release 26.0 erstmals zur Verfügung gestellt und nach der Praxisverprobung flächendeckend aktiviert wird. Im Rahmen eines Proof of Concept wurde die Lösung gemeinsam mit mehreren Instituten erfolgreich getestet.

Durch KI schneller und sicherer

Die KI untersucht und bewertet die Verdachtsfälle. So werden Ähnlichkeiten im Namen analysiert, um unterschiedliche Schreibweisen zu erkennen, die z. B. durch die Übersetzung aus kyrillischer oder arabischer Schrift entstehen. Abweichungen zwischen den Geburtstagen aus den Embargo-Listen und den Kundendaten werden ebenfalls bewertet, um die in manchen Fällen nur teilweise bekannten Daten entsprechend zu bewerten. Die Personenart, also ob es sich um eine natürliche Person handelt oder um eine juristische Person sowie die Staatsangehörigkeit sind weitere Merkmale, die bei der Berechnung eines Scores betrachtet werden. Der EMU-Score gibt Auskunft über die Ähnlichkeit der Kundendaten und der Sanktionslisten-Einträge (EU-, UN- und OFAC-Sanktionslisten, weitere folgen). Je größer der EMU-Score ist, desto ähnlicher sind die Daten und desto höher ist somit die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei dem entsprechenden Kunden um eine sanktionierte Person handelt.

EMU: Entlastung für die Institute

Der EMU-Score kann nun verwendet werden, um Verdachtsfälle mit einem Score unterhalb einer administrierbaren Schwelle maschinell zu widerlegen und somit eine Sperrung der Konten und Karten der betroffenen Kunden zu verhindern. Die Messungen aus dem Proof of Concept haben eine Einsparung von 60 % ergeben. Nach derzeitigen Auswertungen der Tests kann sogar von einer Erfolgsquote von fast 80 % ausgegangen werden, sodass nur noch ca. 20 % der Fälle manuell bearbeitet werden müssen.

Neben der Ermittlung des EMU-Scores dokumentiert EMU die Ergebnisse der Untersuchung und stellt sie als Prüfvermerk in dem Embargo-Dialog zur Verfügung. Außerdem wurde der Dialog um die detaillierten Ergebnisse der EMU-Untersuchungen erweitert. Der vorformulierte Prüfvermerk kann übernommen oder angepasst werden, um Verdachtsfälle schneller zu bearbeiten.

Praxisverprobung für die Institute

Von Mai bis August 2026 findet eine Praxisverprobung mit ausgewählten Instituten statt. Nach erfolgreicher Abnahme wird EMU für alle Institute bereitgestellt und kann individuell aktiviert werden. Zum Einsatz des OSPlus-Release 26.0 ist es für die Institute möglich, EMU schon vor dem Abschluss der Praxisverprobung per Ticket zu aktivieren. In diesem Fall muss die Risikoeinschätzung von dem Institut selbst durchgeführt werden.

Neben der operativen Unterstützung legt die Finanz Informatik besonderen Wert auf Transparenz und Governance. Die Ergebnisse der KI sind jederzeit nachvollziehbar, alle relevanten Daten werden revisionssicher dokumentiert und die Modellqualität wird durch kontinuierliches Monitoring überwacht. EMU unterstützt die Institute langfristig dabei, steigende regulatorische Anforderungen effizient und zukunftssicher zu erfüllen.

Embargovorschriften und -länder 

Weitere Informationen über die Embargovorschriften und -länder beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA):   

https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/embargos_node.html

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