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SFirm erhält weitere Zulassung für Gemeinden

Im September 2021 hat Deutschlands führende Electronic-Banking-Software für Unternehmen in der Version 4 und 4.0 die Zulassung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) erhalten. Damit können Gemeinden SFirm für ihre Finanzbuchhaltung nutzen und von dem Mehrwert, den die modulbasierte Software bietet, profitieren. Die Zertifizierung ist notwendig, da Gemeinden seit dem 1. Januar 2021 gemäß Paragraf 94 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen für die automatisierte Ausführung ihrer Geschäfte der kommunalen Haushaltswirtschaft nur noch Fachprogramme verwenden dürfen, die von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen zugelassen oder vorläufig zugelassen sind. Sie gilt ebenfalls in allen Bundesländern mit ähnlichen Verordnungen.
Neben einer intuitiven Oberfläche bietet SFirm eine Vielzahl von Profi-Funktionen, die die tägliche Arbeit mit der Software erleichtern, beispielsweise Gruppierungs- und Filterfunktionen, eine flexible Anpassung der Oberfläche mit eigenen Favoriten, Verlinkungen auf die wichtigsten Funktionen oder Übersichten der wichtigsten Transaktionen und Aufgaben. So können Angestellte der Gemeinden effizient die Geschäfte der kommunalen Hauswirtschaft verwalten.