Supercomputer „Jupiter“
„Jupiter“, der erste Supercomputer Europas wurde Anfang September im Forschungszentrum Jülich eingeweiht. Mit ihm stärkt Deutschland seine Position in der KI-Forschung.

Supercomputer „Otus“ macht es möglich. Die Universität Paderborn wird zu einem der führenden High Performance Computing (HPC)-Standorte in Deutschland.
Seit 2025 steht der Hochleistungsrechner „Otus“ an der Universität Paderborn. Nun erhält er eine deutliche Leistungssteigerung. 12 Millionen Euro aus Landes- und Bundesmitteln stehen für den Ausbau des Hochleistungsrechners zur Verfügung. Zusätzliche Rechenknoten und Speicherkapazitäten machen die Lösung noch rechenintensiverer Probleme ab Ende 2026 möglich.
Die Erweiterung des Supercomputers stärkt nicht nur die HPC-Position Paderborns und NRWs, sondern kommt besonders dem Bundesweiten Verbund für Nationales Hochleistungsrechnen (NHR) zugute. Der NHR-Verbund ist ein Zusammenschluss von universitären Hochleistungszentren in Deutschland. Das Ziel der bundesweit neun NHR-Zentren ist, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland Supercomputer zur Verfügung zu stellen und deren nachhaltige und ressourceneffiziente Nutzung zu fördern. Die NHR-Zentren arbeiten im Verein zusammen und haben jeweils eigene Spezialisierungen und Expertisen. In regelmäßigen Konferenzen fördern sie den Austausch zwischen Forschung, Wirtschaft und Politik und stärken damit die digitale Souveränität und Innovationskraft des Landes. Im September findet die NHR-Konferenz in Paderborn statt. Bei dieser wird es um die gegenwärtige Lage des Hochleistungsrechnens in Deutschland gehen.
Obwohl vielerorts bereits immer mehr Straßen aufgerissen und Kabel verlegt werden: Was den Glasfaserausbau angeht, liegt Deutschland mit knapp unter 60 Prozent deutlich unter dem europäischen Durchschnitt, wie der europäische Glasfaserverband (FTTH Council) jüngst ermittelt hat.
Florence Gaub zeigt in Szenario: Die Zukunft steht auf dem Spiel, wie sich Zukunft jenseits einfacher Prognosen denken lässt.
Ein paar Angaben, ein Klick und schon ist der Vertrag schnell und unkompliziert online abgeschlossen. Wer später vom Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, muss sich dagegen häufig erst durch Servicebereiche, Kontaktformulare oder E-Mail-Adressen suchen. Damit soll nun Schluss sein: Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen einen Widerrufsbutton für online abgeschlossene Verträge anbieten, über den Kundinnen und Kunden ihren Widerruf erklären können.