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Zweitfreigabe im Online-Banking: Auf Nummer sicher

Oft steht der Mensch im Fokus von Betrugsversuchen: Täuschend echte Anfragen, Manipulation durch zeitkritische oder emotionale Drucksituationen sind die Erfolgsrezepte der Betrüger. In solchen Situationen hilft ein zweiter Blick durch eine unabhängige Vertrauensperson, um die Kontrolle wiederzuerlangen. Für diese Fälle wurde die neue Funktion »Zweitfreigabe« entwickelt.

Zweitfreigabe im Online-Banking

Sie soll Nutzerinnen und Nutzer im Online-Banking vor leichtfertigen Fehlern und vor betrügerischen Absichten schützen. Privatkundinnen und -kunden können zukünftig eine Vertrauensperson (Zweitfreigeber) beim Online-Banking festlegen. Ziel der neuen Funktion ist es, finanzielle Schäden durch Phishing, Social-Engineering (Manipulationsbetrug) oder Fehlüberweisungen zu vermeiden. Vor allem bei sogenannten Social-Engineering-Angriffen versuchen Kriminelle die Nutzerinnen und Nutzer durch emotionale Manipulation oder Zeitdruck zu unüberlegten Handlungen zu nötigen. Beim Social-Engineering nutzen Kriminelle psychologische Tricks, um an sensible Informationen wie Online-Banking-Zugangsdaten zu gelangen.

Mehr Kontrolle, bevor es zu spät ist

Mit der neuen Funktion »Zweitfreigabe« erhalten Nutzerinnen und Nutzer der Sparkasse auf Wunsch eine zusätzliche Kontrollmöglichkeit für ihre Überweisungen im Online-Banking. Bei Transaktionen mit erhöhtem Risiko und beim Überschreiten einer optional festgelegten Betragsgrenze prüft eine vorher benannte Vertrauensperson, der »Zweitfreigeber«, den (Überweisungs-)Auftrag zusätzlich und gibt ihn je nach Ergebnis und ggf. Rücksprache mit dem Auftraggeber frei oder lehnt ihn ab. Der »Zweitfreigeber« wird mittels einer Push-Nachricht informiert, wenn ein offener Auftrag vorliegt. Nach der Anmeldung in der App Sparkasse oder in der Internet-Filiale kann er den offenen (Überweisungs-)Auftrag prüfen und freigeben oder löschen. Die neue Funktion richtet sich an Kundinnen und Kunden mit erhöhtem Präventionsbedarf. Sie ermöglicht es, Überweisungen gemeinsam zu prüfen, bevor der Geldbetrag unwiderruflich überwiesen wird. Die Einrichtung der neuen Funktion erfolgt im persönlichen Beratungsgespräch in der Sparkasse.

Gefahrenpotenzial im Online-Banking

Künstliche Intelligenz (KI) kann zwar helfen, die Betrugserkennung zu verbessern, um sich vor Social-Engineering-Angriffen zu schützen. Allerdings nutzen auch potenzielle Betrüger KI, um damit Straftaten im Online-Banking für ihre Zwecke zu begehen. Ältere Online-Banking Nutzer mit hohem
Vermögen, aber auch digitale Ersteinsteiger sind potenzielle Zielgruppen, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht. Die möglichen Gefahren ergeben sich u. a. durch falsche Einschätzung des Betrugspotenzials, Unkenntnis, Leichtgläubigkeit oder durch Unsicherheit bei der Bedienung. Die Funktion »Zweitfreigabe « kann hier die Sicherheit im Online-Banking erhöhen und Schadensfälle reduzieren. Die neue Funktion ist für die Sparkassen ab OSPlus-Release 26.0 in der Internet-Filiale und in der App Sparkasse ab Version 8.2 verfügbar. Mehr Infos zur »Zweitfreigabe« im FI-Kundenportal.

Zahlen zur Cyberkriminalität

  • Jede vierte Person in Deutschland war in der Vergangenheit schon einmal Opfer von Cyberkriminalität
  • Alleine 2025 war es jede zehnte Person
  • 33% davon haben einen finanziellen Schaden erlitten
  • Bei 6% der Personen lag die Schadenssumme sogar über 10.000 EUR
    Quellen: BSI und Schufa

Mehr Informationen zum Thema Zweitfreigabe inkl. Erklär- und Imagefilmen im gibt es im FI-Kundenportal. 

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Die neue Release-Broschüre ist veröffentlicht. Sie fasst die wichtigsten Neuerungen und Erweiterungen des OSPlus-Release 26.0 für die Management-Ebene kompakt zusammen. 

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