Compliance

Integrität, Vertrauen und rechtskonformes Handeln haben für die Finanz Informatik höchste Priorität.

Verhaltenskodex

Unser Verhaltenskodex steht für unsere Compliance Kultur und ist für alle ein sichtbares Bekenntnis zu dem, was für unser Unternehmen wichtig ist. Wir sind fest davon überzeugt, dass ein ethisches und verantwortungsvolles Verhalten unerlässlich ist, um ein harmonisches und respektvolles Umfeld zu schaffen. Unser Verhaltenskodex dient als Leitfaden für unsere täglichen Aktivitäten und stärkt unser Engagement für Integrität, Fairness und Nachhaltigkeit. Wir laden Sie ein, unseren Verhaltenskodex zu entdecken und sich mit unseren gemeinsamen Werten vertraut zu machen.

Grundsatzerklärung der Finanz Informatik zur Achtung der Menschenrechte

Wir leisten unseren Beitrag zur nachhaltigen und menschenrechtswahrenden Lieferkette, indem wir potenzielle negative Auswirkungen unserer Produkte und Leistungen für unsere Kunden und andere Anspruchsgruppen innerhalb der Wertschöpfungskette minimieren. Unser Verständnis der Menschenrechte umfasst auch die durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz geschütz­ten Umweltaspekte. Wir beachten die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. In diesem Zusammenhang bekennen wir uns dazu, die Menschenrechte des Einzelnen zu achten, zu schützen und einzuhalten. Dies tun wir selbstverständlich auch dann, wenn die Menschen­rechte in anderen Staaten nicht in gleicher Weise geschützt sind.

Durch die Einrichtung eines Risikomanagements und die Durchführung von Risikoanalysen sind wir in der Lage, Verstöße gegen Menschenrechte entlang unserer Lieferketten rechtzeitig zu er­kennen, zu analysieren und zu priorisieren. Unsere internen Prozesse ermöglichen uns, festge­stellte Verstöße sowie Hinweise Dritter zu bearbeiten und geeignete Maßnahmen vorzunehmen, die darauf abzielen, auf die Einhaltung der Menschenrechte innerhalb unserer Lieferketten hin­zuwirken. Nach unserem Verständnis gehört hierzu zum einen, dass wir niemanden auf Grund von ethnischer und kultureller Herkunft, Nationalität, Geschlecht, Elternschaft, Familienstand, Alter, Behinderung, Glaube, Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialem Status diskri­minierend und respektlos behandeln, sondern entsprechend dem Grundsatz der Chancen­gleichheit und der Gleichbehandlungsrichtlinien der EU agieren. Zum anderen ist die Sicherstel­lung von fairen Arbeitsbedingungen und Löhnen von großer Bedeutung, um ein möglichst gesundes und gefahrenfreies Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Außerdem treten wir gegen alle Arten von Korrup­tion, Ausbeutung von Kindern, Zwangsarbeit und Menschenhandel ein. Diese menschenrechts­bezogenen Erwartungen richten wir nicht nur an unsere Beschäftigten, sondern auch an unsere Zulieferer in der Lieferkette.

Zur Förderung und Sicherstellung unseres Beitrages zur nachhaltigen Lieferkette schulen wir unsere Beschäftigten, die genannten Werte im Arbeitsalltag zu leben und Verstöße gegen diese zu erkennen und zu vermeiden. Ebenso sehen wir bei Bedarf Schulungen und Weiterbildungen zur Durchsetzung der vertraglichen Zusicherungen sowie angemessene vertragliche Kontrollme­chanismen zur Einhaltung der menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Pflichten bei unseren Zulieferern vor. Wir erwarten von ihnen eine angemessene Adressierung entlang der Lieferkette.

Wir haben über unser Hinweisgebersystem ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dieses ermöglicht Beschäftigten und Dritten, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln unseres Unternehmens im eigenen Ge­schäftsbereich oder eines unserer Zulieferer entstanden sind.

Die Geschäfts­führung der Finanz Informatik ist für diese Grundsatzerklärung und ihre Umset­zung verantwortlich. Die zentrale Koordination und Überwachung der hier niedergelegten Leit­prinzipien zur Wahrung der Menschenrechte erfolgt durch unseren Bereich Recht und Compli­ance. Dessen Leitung obliegt die zentrale betriebsinterne Zuständigkeit 

für den Menschenrechtsschutz und die Funktion der/des Menschenrechtsbeauftragten. Die Umsetzungsverant­wortung der lieferkettenspezifischen Sorgfaltspflichten ist den einzelnen Fachberei­chen im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeiten zugewiesen, die in ihrer Arbeit die Wahrung der Menschenrechte gewährleisten.  

Geschäftsführung der Finanz Informatik

 

Hinweisgebersystem nach dem Hinweisgeberschutzgesetz / Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Um mögliche Schäden im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Finanz Informatik und ihrer Lieferketten abwenden zu können, ist es der Finanz Informatik ein wichtiges Anliegen, von möglichen Rechtsverletzungen frühzeitig Kenntnis zu erlangen. Vor diesem Hintergrund bieten wir einen unabhängigen Hinweisgebersystem-Service an, der durch Deloitte im Auftrag der Finanz Informatik für unser Haus betreut wird. 

Die Finanz Informatik nimmt den Umgang mit Meldungen von Hinweisgebern sehr ernst, bearbeitet jeden eingereichten Bericht und veranlasst Untersuchungen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Wir wollen Sie als Hinweisgeber wirksam schützen. Um dem Hinweisgeber den gesetzlich notwendigen Schutz zu bieten, setzen wir sowohl die Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) als auch die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) um. Alle abgegebenen Meldungen sind absolut vertraulich. Sie müssen Ihre Identität nicht offenlegen, falls Sie dies nicht ausdrücklich wünschen.

Finanz Informatik Halo wurde entwickelt, um Hinweise gemäß dem deutschen HinSchG und der zu Grunde liegenden EU-Richtlinie (EU 2019/1937) aufzunehmen.

Finanz Informatik Halo beinhaltet zudem die Funktion des Beschwerdeverfahrens nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Diese ermöglicht Personen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln der Finanz Informatik im eigenen Geschäftsbereich - also bei ihr selbst - oder eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers der Finanz Informatik entstanden sind.

Falls Sie einen Hinweis bzw. eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem LkSG an uns richten wollen, bitten wir Sie, uns über Finanz Informatik - Halo  eine Nachricht zukommen zu lassen. Weitere Details zum System und Verfahren (Verfahrensordnung) sind dort unter „Häufig gestellte Fragen“ hinterlegt.

Alternativ können sie unsere aus dem Festnetz kostenfreie Telefon-Hotline für Hinweisgeber kontaktieren: 0800 1830529. 
Sie können sich auch jederzeit per E-Mail an unseren Compliance Bereich wenden. 

Bitte schreiben Sie an compliance@f-i.de. Wir greifen Ihr Anliegen auf und beraten Sie gerne.